01.02.2018
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
zum Jahreswechsel können Sie durch eine geplante Anschaffung bzw. durch vorgezogene Zahlung von Abschlags-, Vorschuss- oder Schlussrechnungen Steuern sparen.
1.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haben Sie zum
Jahresende Handwerker in Ihrem Haus? Dann sollten Sie im Falle von
haushaltsnahen Dienstleistungen (max. 20.000 Euro p.a.) oder
Handwerkerleistungen (max. 6.000 Euro p.a.) die maximale Steuerbegünstigung
durch eine Vorabzahlung oder verzögerte Zahlung gezielt steuern.
2.
Außergewöhnliche Belastungen
Durch die Grenze der zumutbaren
Belastung wirken sich Eigenanteile zu den Krankheitskosten, Kosten für eine
Lesehilfe oder Medikamente nur selten steuerlich aus. Hatten Sie jedoch bereits
höhere Krankheitskosten im Jahr 2017 zu tragen und benötigen demnächst eine
neue Brille oder teure Medikamente (Selbstzahler), könnte sich eine vorgezogene
Anschaffung für Sie lohnen.
3.
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
Überlegen Sie gerade neue
EDV-Geräte oder Praxis-/Büroausstattung anzuschaffen? Dann wollen wir Sie an
dieser Stelle nochmals an die Anhebung der Wertgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
(kurz: GWG) erinnern. Die Grenze wird von 410,00 Euro netto auf 800,00 Euro
netto angehoben. Innerhalb dieser Grenze ist eine Sofortabschreibung möglich.
Sollten
Sie Fragen haben, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlicher Empfehlung
Ihre PRO VIA
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Frank Mall